Leistungen mit Sonderkonzept

Mit diesem Vertrag (Kollektivvertrag) sind bessere, spezielle Konditionen vereinbart. Für den Verein bedeutet dies bessere Bedingungen. Dies auch zum Vorteil der Vereinsmitglieder. Der Verein erhöht die Attraktivität bei Mitgliedern und Mitarbeitern.

Ein Standardangebot reicht beitrags- und leistungsmäßig, nicht an einen Kollektiv-/Rahmenvertrag heran

Tarifleistungen PLUS - Zusatzinhalte unseres Sonderkonzeptes – versichert sind:

  • Schutz für Vermögensschäden resultierend aus Sach- u. Personenschäden bis zur VS (keine Limitierung)
  • satzungsgemäße Veranstaltungen bis 500 Besucher (Mitglieder u. Nichtmitglieder) inkl. Bewirtung
  • Mietsachschäden an Gebäuden, Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser u. Abwasser
  • Sonstige Mietsachschäden an Gebäuden, Räumen (SB 250 Euro)
  • Mietsachschäden (VS 100.000,00 Euro) an beweglichen gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen (nicht jedoch an Kfz)
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten/Transpondern u. sonstigen elektronischen Schlüsseln (VS 100.000,00 Euro)
  • Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler) Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- u. nicht versicherungspflichtig sind
  • Abhandenkommen u. Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder u. Besucher
  • Drohnen bis 5 kg, die im Vereinsbesitz sind
  • mitversichert bei den Veranstaltungen sind Schäden durch Zelte, Tribünen (Auf- und Abbau) sowie Sonnenwend-, Osterfeuer/Maibaum (Auf- und Abbau) u. das erlaubte Abbrennen eines Feuerwerks
  • Ausstellungen, Messen u. Verkauf von selbst erzeugten u. fremden Produkten auf Märkten
  • Bauherrenhaftpflicht bis zur Versicherungssumme
  • Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung /-Regressrisiko
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • auch Ansprüche des Vorstands gegen den Verein sind mitversichert, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, für den der betreffende gesetzliche Vertreter nicht persönlich verantwortlich ist,
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen
  • Tätigkeitsschäden u.  Be- u. Entladeschäden
  • Nutzung von Internet-Technologien
  • Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
  • weltweiter Versicherungsschutz

optionale Erweiterungen

  • Hüpfburg-Nutzung bei Veranstaltungen
  • Erhöhung der Versicherungssumme für Drohnen von 1 Mio.  Euro auf 3 Mio. Euro
  • nicht satzungs- u. satzungsgemäße Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern

VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung