Mit diesem Vertrag (Kollektivvertrag) sind bessere, spezielle Konditionen vereinbart. Für den Verein bedeutet dies bessere Bedingungen. Dies auch zum Vorteil der Vereinsmitglieder. Der Verein erhöht die Attraktivität bei Mitgliedern und Mitarbeitern.
Ein Standardangebot reicht beitrags- und leistungsmäßig, nicht an einen Kollektiv-/Rahmenvertrag heran.
Tarifleistungen – versicherte Risiken eines Grundschutzes
- Satzungsmäßige oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen und Wettbewerbe.
- interne Vereinsveranstaltungen, an denen nur Mitglieder teilnehmen
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm
- Haftpflicht des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
- Haftpflicht der sämtlichen übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des Vereins
- Bauherrenhaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler)/Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind
- Grunddeckung für Schäden an der Biodiversität, an Gewässern (ohne Grundwasser) und dem Boden jeweils außerhalb des Betriebsgrundstückes
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Auslandsrisiko europa- oder weltweit, nicht jedoch Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten
Tarifleistungen PLUS - Zusatzinhalte unseres Sonderkonzeptes – versichert sind:
- satzungsgemäße Veranstaltungen aller Art, an denen auch Nichtmitglieder Teilnehmer sind
- Mietsachschäden generell mitversichert bis zur Versicherungssumme
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen (nicht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, die standardmäßig versichert sind)
- Mietsachschäden an beweglichen gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen (nicht jedoch an Kfz)
- Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder und Besucher
- Drohnen bis 5 kg, die im Vereinsbesitz sind
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten
- Teilnahme an Ausstellungen, Messen und dem Verkauf von selbst erzeugten und fremden Produkten auf Märkten
- Vermietung von Wohnungen oder Ladenlokalen an Dritte
- Bauherrenhaftpflicht bis zur Versicherungssumme
- Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
- Nutzung von Internet-Technologien
- Zusatzeinschluß der echten Vermögensschäden (denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgehen muss) optional möglich
- eingeschlossen sind Ansprüche der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) des Versicherungsnehmers und Ihrer Angehörigen, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, für den der betreffende gesetzliche Vertreter nicht persönlich verantwortlich ist.
- mitversichert bei den Veranstaltungen sind Schäden durch Zelte, Tribünen (inkl. Auf- und Abbau) sowie Sonnwendfeuer,
- Osterfeuer/Maibaum (inkl. Auf- undAbbau)
- Hüpfburgen bei den Veranstaltungen können optional gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden
- Deckungssumme Personen- und Sachschäden 10 Mio. Euro optional möglich