Schadenbeispiele zu Vereinshaftpflichtversicherungen

Vereins-Personenschäden

Ein Gartenverein lud zur jährlichen Obstbaumschnitteinweisung. Bei der praktischen Vorführung blieben Holzteile, Äste auf dem Boden liegen. Ein Besucher stolperte und verletzte sich erheblich. Gesamtkosten 6.200 Euro.

Beim Sommerfest des Vereins wurde die Hüpfburg auf nassen Untergrund gestellt. Die Hüpfburg verrutschte und mehrere Kinder verletzten sich und mußten ärztlich behandelt werden. Die Kosten beliefen sich auf 1.300 Euro.

In den Wintermonaten wurde die Streupflicht des Vereins vernachlässigt. Die Folge, Sturz eines Besuchers. Die Kosten beliefen sich auf Grund lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit auf über 19.000 Euro.

Die Bewirtung eines Vereins endete für viele Besucher, die dem Tiramisu zugesprochen hatten mit einem Besuch im Krankenhaus. Bei etlichen Patienten kam es zum schweren Verlauf (Sepsis) der Salmonellen-Infektionskrankheit. Die Behandlungskosten übernahm in erster Instanz die gesetzliche Krankenkasse, die im Regressverfahren die Kosten vom Verein wieder geltend machte. Gesamtkosten über 26.000 Euro

Auf dem Vereinsgelände stürzte ein Kind über ein Schlagloch, die Behandlungskosten von 650 Euro zahlte die Vereinshaftpflichtversicherung.

Vereins-Sachschäden

Vereinsmitglieder bauten ein Bewirtungszelt auf. Bei den Arbeiten wurden zwei Autos durch das herbeigeschaffte Material beschädigt, zerkratzt. Die Kosten beliefen sich auf 7.600 Euro.

in Besucher-Wegweise-Schild wurde seitens des Vereins nicht standfest angebracht. Es stürzte um. Ein Fahrradfahrer konnte nicht mehr ausweichen und zog sich hierdurch erhebliche Schulterverletzungen zu. Die Gesamtentschädigung belief sich durch Operationskosten (Personenschaden), Verdienstausfall (unechter Vermögensschaden) und die Radreparaturkosten (Sachschaden) auf über 40.000 Euro

Die Vereinsmitglieder nutzen nicht den ausgewiesenen Zugangsweg zur gemieteten Sporthalle. Sie nahmen die Abkürzung über eine frisch geteerte Fläche. In der Folge kam es zu großflächigen Verschmutzungen in der Sporthalle (Mietschaden), die eine kostspielige Reinigung und die vollständige Imprägnierung des Bodens notwendig machte. Kosten 5.600 Euro.

Der Vereinsplatzwart beschädigt bei Aufräumarbeiten einen Speisewagen eines Cateringunternehmens. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.670 Euro.

Vereins unechte Vermögensschäden

die als Ursache einen vorhergegangenen Personen-, oder Sachschaden haben, sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt.

Vereins echte Vermögensschäden,

hier ist die Vereinsvermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig. Es liegt kein ursächlicher Personen- oder Sachschaden vor.

Der Vereinsvorstand verwechselte einen Termin und die geladenen Gäste mußten eine Nacht im Hotel verbringen. Die Kosten mußte der Verein tragen. - echter Vermögensschaden

Nicht ordnungsgemäß ausgestellte Spendenbescheinigungen veranlaßten viele Spender ihre Vereinsspende zurückzufordern, da diese vom Finanzamt als steuerlich nicht abzugsfähig anerkannt wurde.

Dem Verein wurde auf Grund unsachgemäßer Dokumentationen durch den Vereinsvorstand, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dadurch entsteht die Verpflichtung Gewerbesteuer und weitere Abgaben zu entrichten. - echter Vermögensschaden

Ein Vereinsvorstand verpasst eine Einspruchsfrist. Es entstehen erhebliche Kostenaufwendungen. - echter Vermögensschaden.


Hinweis: Ein Schuldanerkenntnis geben Sie bitte niemals ab.
Der Versicherer wäre von der Leistungsverpflichtung frei! Der Versicherungs-/Schadensfall ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich zu melden. Es kommt nicht darauf an, dass der Geschädigte bereits Ansprüche geltend gemacht hat. Melden Sie einen Schaden schnellstmöglich der Vereinshaftpflichtversicherung.